unsere Leistungen im Überblick

Schorsteinfeger-Dienstleistungen:

Unsere Kernaufgaben sind das Kehren und Überprüfen von Schornsteinen und Abgasleitungen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe. 

Ebenso prüfen wir die dort angeschlossenen Feuerstätten/ Heizungsanlagen hinsichtlich Ihrer Verbrennungstechnik mittels einer messtechnischen bzw. visuellen Prüfung.  Hierzu nutzen wir moderne Kehr- und Reinigungsgeräte sowie Messtechnik und Kameratechnik.

 

Heizen ist noch nie so unkompliziert und oftmals sauber gewesen wie in der heutigen Zeit- die Sicherheit wird aber hierbei oftmals vergessen!

 

Kohlenmonoxid, Abgasaustritt durch Undichtigkeiten an Feuerstätten oder Schornsteinen bzw. Abgasleitungen können hierfür Gründe sein, die diese -vermeintlich- sichere Betriebsweise einschränken. 

 

Der "Fahrplan" hierfür ist der von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellte Feuerstättenbescheid für Ihr Gebäude.

In ihm sind alle auszuführenden Tätigkeiten sowie die entsprechenden Zeiträume der Ausführung aufgezählt, in denen Überprüfungs- bzw. Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Diese Zeiträume sorgen dafür, dass in regelmäßigen Abständen die Sicherheit Ihrer Feuerungsanlage - Ihre Sicherheit bei der Nutzung dieser Anlagen- sichergestellt ist.

 

Man kann also sagen, dass dieser "Fahrplan" in gewisser Art und Weise die Regelung des Brandschutzes, der Betriebssicherheit und des Umweltschutzes sicherstellt- gegenüber Ihnen als dem Nutzer der Anlage.

 

Energieberatung

Energieausweise:

Wohngebäude und Nicht - Wohngebäude

Grundsätzlich kann frei gewählt werden, ob ein Energieverbrauchs- oder ein Energiebedarfsausweis für ein Gebäude ausgestellt wird.

 

Folgende Ausnahmen sind dabei jedoch zu beachten:

Für Neubauten können ausschließlich Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen.

Für kleinere Gebäude (bis zu vier Wohneinheiten), die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV) entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben.

 

Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

 

Wenn eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes möglich ist, werden dem Gebäudeeigentümer vom Ersteller/ der Erstellerin des Ausweises zusätzlich Sanierungsempfehlungen gegeben.

 

Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art und Nutzung sowie gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden, und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln (Ladenlokal).

 

Bei Rückfragen zum Energieausweis ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, verbrauchs- oder bedarfsorientiert nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

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Blower Door Test

Fördermittelberatung:

Förderung Gebäudehülle und Anlagentechnik

Wichtiger HInweis:

 

"Blower Door Test" und

 

"Fördermittelberatung"  und sonstiges zur Förderung

 

Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung können wir zur Zeit keine Anfragen zum Themenbereich Fördermittelberatung und - beantragung sowie Blower Door Test beantworten und bearbeiten. 

 

Der Themenbereich "Energieausweise" ist weiterhin ein Leistungsspektrum unseres Betriebes.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

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Haben Sie Fragen - Sprechen Sie uns gerne an:

Unser Leistungsspektrum umfasst die Themenbereiche Schornsteinfegerdienstleistungen und Energieberatung.

 

Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf dem Reiter "Kontakt".

 

Ihr Team vom Schornsteinfegermeister Peter Schoofs

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