Auszug unserer Leistungen 

Energieausweise:

Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Grundsätzlich kann frei gewählt werden, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis für ein Gebäude ausgestellt wird. Aber es gibt Ausnahmen: So können für Neubauten nur Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen. Für kleinere Gebäude (bis vier Wohneinheiten), die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Wenn eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes möglich ist, werden dem Gebäudeeigentümer vom Ersteller des Ausweises zusätzlich Sanierungsempfehlungen gegeben.

Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art der Nutzung und gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln. (Ladenlokal) 

Bei Rückfragen zur Art des Energieausweises- ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, verbauchsorientiert oder bedarfsorientiert nehmen Sie gerne mit und Kontakt auf.

Fördermittel in Form eines Zuschusses

BAFA 

 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Anlagentechnik (außer Heizung): Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

(Quelle BAFA)

 

Bei Fragen zu KFW Förderung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Heizlastberechnung

 

Unter dem Begriff "Heizlast" versteht man die zum Aufrechterhalt einer bestimmten Raumtemperatur notwendige Wärmezufuhr. Hierfür spielen Faktoren wie die Lage des Gebäudes, der Bauweise der wärmeübertragenden Umfassungsflächen, aber auch dem Bestimmungszweck der einzelnen Räume eine wichtige Rolle. Somit verringert sich natürlich eine Heizlast, wenn ein Bestandsgebäude durch Wärmeschutzmaßnahmen verbessert wird. Geregelt ist die Berechnung im NA DIN EN12831. Somit richtet sich nach der berechneten Heizlast die von der Heizungsanlage zu erbringende Wärmeleistung.

Beim Austausch eines Wärmeerzeugers im Bestandsgebäude, sowie zur Erzielung eines Effizienzhauses im Neubau ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage in der Regel zwingend vorgeschrieben, auch um Fördermittel zu generieren.

Grundlage für eine Berechnung des hydraulischen Abgleichs, ist immer eine Heizlastberechnung.

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© Peter Schoofs