unsere Leistungen im Überblick

Schorsteinfeger-Dienstleistungen:

Unsere Kernaufgaben sind das Kehren und Überprüfen von Schornsteinen und Abgasleitungen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe. 

Ebenso prüfen wir die dort angeschlossenen Feuerstätten/ Heizungsanlagen hinsichtlich Ihrer Verbrennungstechnik mittels einer messtechnischen bzw. visuellen Prüfung.  Hierzu nutzen wir moderne Kehr- und Reinigungsgeräte sowie Messtechnik und Kameratechnik.

 

Heizen ist noch nie so unkompliziert und oftmals sauber gewesen wie in der heutigen Zeit- die Sicherheit wird aber hierbei oftmals vergessen!

 

Kohlenmonoxid, Abgasaustritt durch Undichtigkeiten an Feuerstätten oder Schornsteinen bzw. Abgasleitungen können hierfür Gründe sein, die diese -vermeintlich- sichere Betriebsweise einschränken. 

 

Der "Fahrplan" hierfür ist der von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellte Feuerstättenbescheid für Ihr Gebäude.

In ihm sind alle auszuführenden Tätigkeiten sowie die entsprechenden Zeiträume der Ausführung aufgezählt, in denen Überprüfungs- bzw. Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Diese Zeiträume sorgen dafür, dass in regelmäßigen Abständen die Sicherheit Ihrer Feuerungsanlage - Ihre Sicherheit bei der Nutzung dieser Anlagen- sichergestellt ist.

 

Man kann also sagen, dass dieser "Fahrplan" in gewisser Art und Weise die Regelung des Brandschutzes, der Betriebssicherheit und des Umweltschutzes sicherstellt- gegenüber Ihnen als dem Nutzer der Anlage.

 

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Energieberatung

Energieausweise:

Wohngebäude und Nicht - Wohngebäude

Grundsätzlich kann frei gewählt werden, ob ein Energieverbrauchs- oder ein Energiebedarfsausweis für ein Gebäude ausgestellt wird.

 

Folgende Ausnahmen sind dabei jedoch zu beachten:

Für Neubauten können ausschließlich Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen.

Für kleinere Gebäude (bis zu vier Wohneinheiten), die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV) entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben.

 

Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

 

Wenn eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes möglich ist, werden dem Gebäudeeigentümer vom Ersteller/ der Erstellerin des Ausweises zusätzlich Sanierungsempfehlungen gegeben.

 

Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art und Nutzung sowie gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden, und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln (Ladenlokal).

 

Bei Rückfragen zum Energieausweis ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, verbrauchs- oder bedarfsorientiert nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Blower Door Test

Der Blower Door Test ist die Prüfung der luftdichten Ebene der Gebäudehülle. Dies ist - zunehmend- erforderlich bei Errichtung von effizienten Gebäuden oder bei der energetischen Sanierung sowie beim Einbau einer Lüftungsanlage.

Grundlage hierfür ist die vorrausgehende energetische Bewertung bzw. Planung der Gebäudehülle, sowie z.B. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und - falls zutreffend- die Richtlichtlinie des Fördermittelgebers bei der Beantragung von Fördermitteln.

Hierbei wird zum Zeitpunkt der Fertigstellung der luftdichtdichten Ebene (fachgerechter Einbau Fenster und Türen und Einbau der luftdichten "Folie" im Bereich des Daches sowie Abschluss aller abgrenzenden Bauteile die für die luftdichte Ebene im Gebäude erforderlich sind) eine Messung mittels Ventilator und Messeinheit durchgeführt. Mit Hilfe dieser Messeinrichtung wird der Luftwechsel des Gebäudes ermittelt und Leckagen über eine Leckagesuche festgestellt. Diese können dann "frühzeitig" behoben werden.

 

Bei Rückfragen hierzu nehmen Sie gerne KOntakt mit uns auf.

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Reinigung von lüftungstechnischen Anlagen 

Unser Themenfeld umfasst die Reinigung und Überprüfung von Lüftungsanlagen.

Hierzu zählen z.B. KWL- Anlagen (Lüftungsanlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung) in Wohngebäuden, welche mittels eines Luftkanalnetzes über ZU-, Ab-, Fort- und Frischluft über eine Ventilatoreinheit mit oftmals einem Wärmetauscher das Gebäude mit "frischer Luft" versorgen.

Einzel- oder Sammelschachtanlagen nach der DIN 18017 Teil 1 und 3 sind ebenfalls ein Bestandtteil der Überprüfungs- und Reinigungsarbeit. Diese sind oft in älteren Gebäuden vorzufinden, und dienen der Be- und Entlüftung von innenliegenden Räumen.

Da diese Einrichtungen unsere Gebäude und damit auch unseren Lebensraum mit "frischer Luft" versorgen, ist eine regelmäßige, in Anhängigkeit der Nutzung übliche   

Überprüfung und Reinigung erforderlich.

 

Bei Rückfragen hierzu nehmen Sie gerne KOntakt mit uns auf.

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Fördermittelberatung:

Förderung Gebäudehülle und Anlagentechnik

Wichtiger HInweis:

 

"Fördermittelberatung"  und sonstiges zur Förderung

 

Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung können wir zur Zeit keine Anfragen zum Themenbereich Fördermittelberatung und - beantragung  beantworten und bearbeiten. 

 

Der Themenbereich "Energieausweise" ist weiterhin ein Leistungsspektrum unseres Betriebes.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

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Haben Sie Fragen - Sprechen Sie uns gerne an:

Unser Leistungsspektrum umfasst die Themenbereiche Schornsteinfegerdienstleistungen und Energieberatung.

 

Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf dem Reiter "Kontakt".

 

Ihr Team vom Schornsteinfegermeister Peter Schoofs

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